Umwelt: Parlament beschneidet Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbau-Projekten
Das Parlament hat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Teilen der SPÖ einer Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) zugestimmt. Damit werden die Rechte von Umweltorganisationen bei Wohnbauprojekten stark beschnitten.
Die Novelle sieht vor, dass Umweltorganisationen bei Wohnbauprojekten mit weniger als 30 Wohneinheiten nicht mehr Beschwerde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einlegen können.
Die Umweltorganisationen kritisieren die Novelle scharf. Sie argumentieren, dass sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Umweltschutz schwächt und den Bau von klimaschädlichen Projekten erleichtert.
Die Regierung hingegen argumentiert, dass die Novelle notwendig sei, um den Wohnbau zu beschleunigen und leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Die Novelle tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Umweltorganisationen kritisieren Novelle
Die Umweltorganisationen kritisieren die Novelle scharf. Sie argumentieren, dass sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Umweltschutz schwächt und den Bau von klimaschädlichen Projekten erleichtert.
- So warnt der Naturschutzbund davor, dass die Novelle zu einer "flächendeckenden Zersiedelung" führen werde.
- Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert, dass die Novelle "den Klimaschutz aushebelt".
- Und der WWF Österreich spricht von einer "Machtverschiebung zu Lasten der Umwelt".
Die Umweltorganisationen fordern die Regierung auf, die Novelle zurückzuziehen und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die den Wohnbau tatsächlich beschleunigen und leistbaren Wohnraum schaffen.
Regierung verteidigt Novelle
Die Regierung hingegen verteidigt die Novelle. Sie argumentiert, dass die Novelle notwendig sei, um den Wohnbau zu beschleunigen und leistbaren Wohnraum zu schaffen.
- So sagt die Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), dass die Novelle "die dringend notwendige Beschleunigung des Wohnbaus" ermöglicht.
- Und der Wohnbauminister Martin Kocher (ÖVP) betont, dass die Novelle "leistbaren Wohnraum für alle" schafft.
Die Regierung verweist auch darauf, dass die Novelle im Sinne der Rechtssicherheit sei. Denn bis dato war unklar, inwieweit Umweltorganisationen bei Wohnbauprojekten Beschwerde gegen die UVP einlegen können.
Novelle tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Die Novelle tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Novelle auf den Wohnbau und den Umweltschutz auswirken wird.
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